Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen

Es freut uns, dass Sie sich für ein Angebot von Life Enterprises GmbH interessieren. Mit der Entgegennahme der Buchung entsteht ein Vertrag zwischen dem Veranstalter Life Enterprises GmbH und Ihnen (nachfolgend Kunde genannt). Wir bitten Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.

1. Vertrag

Verträge können schriftlich, elektronisch oder persönlich mit Life Enterprises GmbH abgeschlossen werden. Mit dem Erhalt der Buchung beginnt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Life Enterprises GmbH . Für die Durchführung des Events darf Life Enterprises GmbH Unterverträge mit Partnern und Drittanbietern abschliessen.

2. Vertragsgegenstand

Life Enterprises GmbH verpflichtet sich, bei dem von Ihnen gewünschten Event, die Leistungen zu erbringen, welche gemäss den Beschreibungen angeboten sind. Sonderwünsche können gegen Absprache mit Life Enterprises GmbH berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

3. Vertragsabschluss

Mit der Unterschrift auf der Bestätigung oder der Buchung per Mail bestätigt der Kunde, die allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen von Life Enterprises GmbH zu kennen und diese zu akzeptieren. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für den Kunden und Life Enterprises GmbH wirksam.

4. Preise

Die im Internet publizierten Preise sind Fest-Preise. Die Preisangabe erfolgt in CHF. In der entsprechenden Offerte oder Bestätigung ersehen Sie alle Leistungen, die im Preis inklusive sind.

5. Zahlungsbedingungen

Bei einer Eventbuchung von Privatgruppen sowie Einzelpersonen wird der volle Betrag sofort bei der Buchung in Rechnung gestellt, mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Firmen erhalten nach dem Event eine Rechnung, die innert 15 Tagen ohne Abzug bezahlt werden muss. Bei kurzfristigen Buchungen, Neukunden oder Grossgruppen kann Life Enterprises GmbH eine Vorauszahlung verlangen. Ein anderes Vorgehen (z.B. Barzahlung) ist nur nach vorheriger schriftlicher Absprache und nicht bei allen Programmen möglich. Zahlungserinnerungen versenden wir gratis per E-Mail, bei der 1. Mahnung per Post verrechnen wir CHF 30.00, bei der 2. Mahnung zusätzlich CHF 50.00. Anschliessend leiten wir rechtliche Schritte ein.

6. Programmänderung

Unsere Anlässe finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Anpassungen können durch Naturereignisse, Wetter oder höhere Gewalt erforderlich werden. Der Kunde erklärt sich durch seine Anmeldung zu Programmänderungen bereit. Der Kunde hat durch Verschiebung oder Änderung der Angebote keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.

7. Annullation, Teil-Annullation und Umbuchung

Eine Annullation oder Änderung des Datums des gebuchten Events durch den Kunden muss Life Enterprises GmbH schriftlich mitgeteilt werden. Die Annullation gilt erst bei Bestätigung durch Life Enterprises GmbH als rechtsgültig.

Bei Rücktritt vom Vertrag stehen Life Enterprises GmbH folgende Entschädigungen durch den Kunden zu:

  • Annullation bis 30 Tage vor Anlass 20% des Gesamtpreises

  • Annullation 20 Tage vor Anlass 50% des Gesamtpreises

  • Annullation 15 Tage vor Anlass 75% des Gesamtpreises

  • Annullation ab dem 10. Tag vor Anlass 100% des Gesamtpreises

  • Annullation 3 Tage bis Anlassbeginn 100% des Gesamtpreises

Eingekaufte Drittleistungen werden 1:1 weiter verrechnet. Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer. Massgebend zur Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation bei Life Enterprises GmbH .

Erscheint der Kunde zum gebuchten Event nicht oder verspätet, schuldet er den gesamten Preis. Mehrkosten, welche durch die Verschiebung oder zu spätem Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

Die meisten Aktivitäten für Einzelpersonen erfordern eine Mindestbeteiligung. Wird diese nicht erreicht, kann Life Enterprises GmbH die Aktivität auch kurzfristig annullieren. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivitäten umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Die Aktivität / das Event kann von Life Enterprises GmbH abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall wird der Anlass wie offeriert verrechnet.

Bei Änderung des Zeitpunkts oder der gebuchten Leistungen durch den Kunden (= Umbuchung) gelten analog die vorstehenden Annullationsbestimmungen. Zudem werden pro Änderung mindestens CHF 100.00 fällig. Der Kunde schuldet zusätzlich den Ersatz der bei Life Enterprises GmbH angefallenen Zusatzkosten für Bewilligungen, Platz- oder Raummieten, allfällige Annullationskosten gegenüber Dritt-Anbietern, Reservationsgebühren, etc.​

8. Abbruch des Anlasses durch den Kunden

Bei Abbruch oder frühzeitigem Verlassen des Anlasses erfolgt keine Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden. Beachten Sie auch Punkt 12 Beanstandungen.

9. Rücktrittsbedingungen seitens des Organisators

Liegen Gründe vor (z.B. höhere Gewalt, Unruhen, Streiks) oder Umstände, die zur Gefährdung des Lebens führen könnten, kann Life Enterprises GmbH kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Die geleistete Zahlung wird dann abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Versicherungen

Der Teilnehmer ist durch Life Enterprises GmbH nicht versichert. Der Teilnehmer verpflichtet sich für genügenden und gültigen Versicherungsschutz (Unfall- und Krankenversicherung). Diese Versicherungen müssen vom Teilnehmer selber abgeschlossen werden. Obwohl wir dem Kunden ein optimales Arrangement bieten, sind bei Anlässen und Events, Unfälle nie ganz ausgeschlossen. Life Enterprises GmbH übernimmt dafür keine Haftung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

11. Teilnahmebedingungen

Eine gute Gesundheit ist bei allen Anlässen Voraussetzung. Die Teilnehmer verpflichten sich, Life Enterprises GmbH über allfällige gesundheitliche Probleme, Allergien, Behinderungen oder weitere wichtige Punkte in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einem Anlass unter starkem Einfluss von Drogen, Alkohol (Blutalkoholwert von über 0,5 Promille), Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.

Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen von Life Enterprises GmbH, der Crew und von Hilfspersonen strikte zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen in Bezug auf Drogen, Alkohol und Psychopharmaka von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht, behält sich Life Enterprises GmbH vor, ihn vom Anlass auszuschliessen. Bei Ausschluss gelten die Annullationsbestimmungen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.

12. Beanstandungen

Auf Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort dem Eventleiter von Life Enterprises GmbH gemeldet werden, kann später nicht mehr eingegangen werden. Beanstandungen oder allfällig erlittene Schäden sind dem Eventleiter sofort schriftlich bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Der Eventleiter ist jedoch nicht befugt, im Namen von Life Enterprises GmbH Forderungen anzuerkennen. Er wird aber bemüht sein, im Rahmen des Programms und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefes bei Life Enterprises GmbH eingehen. Die Bestätigung des Eventleiters sowie allfällige Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung der Forderung oder bei unterlassener oder zu später Beanstandung während des Anlasses verfallen sämtliche Ansprüche.

13. Haftung und Schadenersatz

Life Enterprises GmbH verpflichtet sich seinen Kunden gegenüber, die Aktivitäten gewissenhaft und fachlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen.


a) Allgemein

Life Enterprises GmbH vergütet dem Kunden den Ausfall vereinbarter Leistungen oder den Mehraufwand, soweit es der Crew nicht möglich war, an Ort und Stelle gleichwertigen Ersatz zu offerieren. Die Haftung von Life Enterprises GmbH bleibt auf den unmittelbaren Schaden maximal in der Höhe des Arrangementpreises begrenzt. Für Programmänderungen infolge Zug-, Bus- oder Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet Life Enterprises GmbH nicht für Änderungen im Programm, die auf höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Massnahmen oder Verspätungen und Ausfälle von Dritten, für welche Life Enterprises GmbH nicht einzustehen hat.

b) Gefahren, Wetter

Durch seine Buchung anerkennt der Kunde die Gefahren im Outdoor- wie auch im Indoor-Bereich. Auch hochqualifizierte Bergführer und weitere Guides sind im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht unfehlbar. Im Gelände abseits von markierten Wegen wird er mit Grenzbereichen konfrontiert, die niemals voll kontrollierbar sind. Life Enterprises GmbH haftet nicht für subjektive Erfolge und auch nicht für das Wetter. Für diese Fälle sind Ansprüche ausgeschlossen.


c) Drittleister

Life Enterprises GmbH ist für die optimale Leistungserbringung berechtigt, Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis mit dem Kunden. Life Enterprises GmbH haftet nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassung von Drittleistern.


d) Sachschäden

Falls eine Haftungspflicht von Life Enterprises GmbH für Sach- und Vermögenswerte besteht, ist die Schadenersatzpflicht auf den zweifachen Arrangementpreis begrenzt, unter Vorbehalt der Haftungsbeschränkungen in internationalen Übereinkommen.


e) Fahrlässigkeit

Bei Zuwiderhandlungen gegen Weisungen von Life Enterprises GmbH , deren Angestellten oder Leistungserbringern entfällt jegliche Haftung seitens Life Enterprises GmbH . Life Enterprises GmbH haftet für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen seiner Crew, sofern es sich um auftragsbezogene Tätigkeiten handelt, welche zur Erbringung der gebuchten Leistung vonnöten sind.


f) Generell

Die obengenannten Ausführungen gelten nicht als generelle Anerkennung einer Haftung.

14. Marketing / Bildmaterial

Die Buchung gilt als Einverständnis, dass Life Enterprises GmbH Fotos der Anlässe für Marketing- und Werbezwecke verwenden darf.

15. Schreibweise

Für eine optimale Leseführung verzichten wir auf eine weibliche und männliche Schreibweise. Danke für Ihr Verständnis.

16. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Buchungen ab Januar 2020 gültig.

17. Gerichtsstand

Für alle Streitfälle, gleich welche Nationalität der Kunde besitzt, und wo sich der Schadenort befindet, sind ausschliesslich Schweizer Gerichte zuständig. Gerichtsstand ist Scuol.

18. Veranstalter

Life Enterprises GmbH
Peidrettas 9B
CH-7551 Ftan

Telefon: +41 43 531 80 08
info@life.enterprises
www.life.enterprises


Handelsregister-Eintrag: CHE-345.554.992
Ftan, Januar 2024