Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen
Es freut uns, dass Sie sich für ein Angebot von Life Enterprises GmbH interessieren.
Mit der Entgegennahme der Buchung entsteht ein Vertrag zwischen dem Veranstalter Life
Enterprises GmbH und Ihnen (nachfolgend Kunde genannt). Wir bitten Sie deshalb, die
folgenden allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.
1. Vertrag
Verträge können schriftlich, elektronisch oder persönlich mit Life Enterprises GmbH
abgeschlossen werden. Mit dem Erhalt der Buchung beginnt das Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und Life Enterprises GmbH . Für die Durchführung des
Events darf Life Enterprises GmbH Unterverträge mit Partnern und Drittanbietern
abschliessen.
2. Vertragsgegenstand
Life Enterprises GmbH verpflichtet sich, bei dem von Ihnen gewünschten Event, die
Leistungen zu erbringen, welche gemäss den Beschreibungen angeboten sind.
Sonderwünsche können gegen Absprache mit Life Enterprises GmbH berücksichtigt
werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
3. Vertragsabschluss
Mit der Unterschrift auf der Bestätigung oder der Buchung per Mail bestätigt der Kunde,
die allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen von Life Enterprises GmbH zu
kennen und diese zu akzeptieren. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und
Pflichten aus dem Vertrag für den Kunden und Life Enterprises GmbH wirksam.
4. Preise
Die im Internet publizierten Preise sind Fest-Preise. Die Preisangabe erfolgt in CHF. In der
entsprechenden Offerte oder Bestätigung ersehen Sie alle Leistungen, die
im Preis inklusive sind.
5. Zahlungsbedingungen
Bei einer Eventbuchung von Privatgruppen sowie Einzelpersonen wird der volle Betrag
sofort bei der Buchung in Rechnung gestellt, mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Firmen
erhalten nach dem Event eine Rechnung, die innert 15 Tagen ohne Abzug bezahlt
werden muss. Bei kurzfristigen Buchungen, Neukunden oder Grossgruppen kann Life
Enterprises GmbH eine Vorauszahlung verlangen. Ein anderes Vorgehen (z.B. Barzahlung)
ist nur nach vorheriger schriftlicher Absprache und nicht bei allen Programmen möglich.
Zahlungserinnerungen versenden wir gratis per E-Mail, bei der 1. Mahnung per Post
verrechnen wir CHF 30.00, bei der 2. Mahnung zusätzlich CHF 50.00. Anschliessend leiten
wir rechtliche Schritte ein.
6. Programmänderung
Unsere Anlässe finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Anpassungen können
durch Naturereignisse, Wetter oder höhere Gewalt erforderlich werden. Der Kunde erklärt
sich durch seine Anmeldung zu Programmänderungen bereit. Der Kunde hat durch
Verschiebung oder Änderung der Angebote keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.
7. Annullation, Teil-Annullation und Umbuchung
Eine Annullation oder Änderung des Datums des gebuchten Events durch den Kunden
muss Life Enterprises GmbH schriftlich mitgeteilt werden. Die Annullation gilt erst bei
Bestätigung durch Life Enterprises GmbH als rechtsgültig.
Bei Rücktritt vom Vertrag stehen Life Enterprises GmbH folgende Entschädigungen
durch den Kunden zu:
Annullation bis 30 Tage vor Anlass 20% des Gesamtpreises
Annullation 20 Tage vor Anlass 50% des Gesamtpreises
Annullation 15 Tage vor Anlass 75% des Gesamtpreises
Annullation ab dem 10. Tag vor Anlass 100% des Gesamtpreises
Annullation 3 Tage bis Anlassbeginn 100% des Gesamtpreises
Eingekaufte Drittleistungen werden 1:1 weiter verrechnet. Bei Drittleistungen gelten die
Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer. Massgebend zur Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation bei Life Enterprises GmbH .
Erscheint der Kunde zum gebuchten Event nicht oder verspätet, schuldet er den
gesamten Preis. Mehrkosten, welche durch die Verschiebung oder zu spätem Eintreffen
des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Die meisten Aktivitäten für Einzelpersonen erfordern eine Mindestbeteiligung. Wird diese
nicht erreicht, kann Life Enterprises GmbH die Aktivität auch kurzfristig annullieren. Will
der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivitäten umbuchen, werden die
geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet.
Die Aktivität / das Event kann von Life Enterprises GmbH abgesagt werden, wenn
Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben.
In diesem Fall wird der Anlass wie offeriert verrechnet.
Bei Änderung des Zeitpunkts oder der gebuchten Leistungen durch den Kunden (=
Umbuchung) gelten analog die vorstehenden Annullationsbestimmungen. Zudem
werden pro Änderung mindestens CHF 100.00 fällig. Der Kunde schuldet zusätzlich den Ersatz der bei Life Enterprises GmbH angefallenen Zusatzkosten für Bewilligungen, Platz- oder Raummieten, allfällige Annullationskosten gegenüber Dritt-Anbietern, Reservationsgebühren, etc.
8. Abbruch des Anlasses durch den Kunden
Bei Abbruch oder frühzeitigem Verlassen des Anlasses erfolgt keine Rückerstattung.
Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden. Beachten Sie auch Punkt 12
Beanstandungen.
9. Rücktrittsbedingungen seitens des Organisators
Liegen Gründe vor (z.B. höhere Gewalt, Unruhen, Streiks) oder Umstände, die zur
Gefährdung des Lebens führen könnten, kann Life Enterprises GmbH kurzfristig vom
Vertrag zurücktreten. Die geleistete Zahlung wird dann abzüglich der schon
beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Versicherungen
Der Teilnehmer ist durch Life Enterprises GmbH nicht versichert. Der Teilnehmer
verpflichtet sich für genügenden und gültigen Versicherungsschutz (Unfall- und
Krankenversicherung). Diese Versicherungen müssen vom Teilnehmer selber
abgeschlossen werden. Obwohl wir dem Kunden ein optimales Arrangement bieten, sind
bei Anlässen und Events, Unfälle nie ganz ausgeschlossen. Life Enterprises GmbH
übernimmt dafür keine Haftung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
11. Teilnahmebedingungen
Eine gute Gesundheit ist bei allen Anlässen Voraussetzung. Die Teilnehmer verpflichten sich, Life Enterprises GmbH über allfällige gesundheitliche Probleme, Allergien, Behinderungen oder weitere wichtige Punkte in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einem Anlass unter starkem Einfluss von Drogen, Alkohol
(Blutalkoholwert von über 0,5 Promille), Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht
erlaubt.
Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den
Weisungen von Life Enterprises GmbH, der Crew und von Hilfspersonen strikte zu folgen.
Werden diese Teilnahmebedingungen in Bezug auf Drogen, Alkohol und
Psychopharmaka von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht,
behält sich Life Enterprises GmbH vor, ihn vom Anlass auszuschliessen. Bei Ausschluss
gelten die Annullationsbestimmungen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
Rückerstattung.
12. Beanstandungen
Auf Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort dem Eventleiter von Life Enterprises
GmbH gemeldet werden, kann später nicht mehr eingegangen werden.
Beanstandungen oder allfällig erlittene Schäden sind dem Eventleiter sofort schriftlich
bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Der Eventleiter ist jedoch
nicht befugt, im Namen von Life Enterprises GmbH Forderungen anzuerkennen. Er wird
aber bemüht sein, im Rahmen des Programms und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu
schaffen. Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach
Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefes bei Life Enterprises
GmbH eingehen. Die Bestätigung des Eventleiters sowie allfällige Beweismittel sind
diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung der Forderung oder bei
unterlassener oder zu später Beanstandung während des Anlasses verfallen sämtliche
Ansprüche.
13. Haftung und Schadenersatz
Life Enterprises GmbH verpflichtet sich seinen Kunden gegenüber, die Aktivitäten
gewissenhaft und fachlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen.
a) Allgemein
Life Enterprises GmbH vergütet dem Kunden den Ausfall vereinbarter Leistungen oder
den Mehraufwand, soweit es der Crew nicht möglich war, an Ort und Stelle
gleichwertigen Ersatz zu offerieren. Die Haftung von Life Enterprises GmbH bleibt auf den
unmittelbaren Schaden maximal in der Höhe des Arrangementpreises begrenzt. Für
Programmänderungen infolge Zug-, Bus- oder Flugverspätungen wird keine Haftung
übernommen. Insbesondere haftet Life Enterprises GmbH nicht für Änderungen im
Programm, die auf höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Massnahmen
oder Verspätungen und Ausfälle von Dritten, für welche Life Enterprises GmbH nicht
einzustehen hat.
b) Gefahren, Wetter
Durch seine Buchung anerkennt der Kunde die Gefahren im Outdoor- wie auch im
Indoor-Bereich. Auch hochqualifizierte Bergführer und weitere Guides sind im Rahmen
der Sorgfaltspflicht nicht unfehlbar. Im Gelände abseits von markierten Wegen wird er
mit Grenzbereichen konfrontiert, die niemals voll kontrollierbar sind. Life Enterprises
GmbH haftet nicht für subjektive Erfolge und auch nicht für das Wetter. Für diese Fälle
sind Ansprüche ausgeschlossen.
c) Drittleister
Life Enterprises GmbH ist für die optimale Leistungserbringung berechtigt, Dienste Dritter
in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis mit dem Kunden. Life Enterprises GmbH haftet nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassung von Drittleistern.
d) Sachschäden
Falls eine Haftungspflicht von Life Enterprises GmbH für Sach- und Vermögenswerte
besteht, ist die Schadenersatzpflicht auf den zweifachen Arrangementpreis begrenzt,
unter Vorbehalt der Haftungsbeschränkungen in internationalen Übereinkommen.
e) Fahrlässigkeit
Bei Zuwiderhandlungen gegen Weisungen von Life Enterprises GmbH , deren
Angestellten oder Leistungserbringern entfällt jegliche Haftung seitens Life Enterprises
GmbH . Life Enterprises GmbH haftet für Handlungen, Versäumnisse oder
Unterlassungen seiner Crew, sofern es sich um auftragsbezogene Tätigkeiten handelt,
welche zur Erbringung der gebuchten Leistung vonnöten sind.
f) Generell
Die obengenannten Ausführungen gelten nicht als generelle Anerkennung einer Haftung.
14. Marketing / Bildmaterial
Die Buchung gilt als Einverständnis, dass Life Enterprises GmbH Fotos der Anlässe für
Marketing- und Werbezwecke verwenden darf.
15. Schreibweise
Für eine optimale Leseführung verzichten wir auf eine weibliche und männliche
Schreibweise. Danke für Ihr Verständnis.
16. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder
unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der
übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden.
Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder
unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung
zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Buchungen ab Januar
2020 gültig.
17. Gerichtsstand
Für alle Streitfälle, gleich welche Nationalität der Kunde besitzt, und wo sich der
Schadenort befindet, sind ausschliesslich Schweizer Gerichte zuständig. Gerichtsstand
ist Affoltern am Albis.
18. Veranstalter
Life Enterprises GmbH
Peidrettas 9B
CH-7551 Ftan
Telefon: +41 43 531 80 08
Handelsregister-Eintrag: CHE-345.554.992
Hausen am Albis, März 2020